Verantwortlicher Abteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
E-Mail des Verantwortlichen post.ru7@noel.gv.at
Publisher Land Niederösterreich
Publisher Link http://www.noe.gv.at/
Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)
License Citation

Datenquelle: Walter Harald Mulley EDV-Dienstleistungen / Walter Harald Mulley EDV-Dienstleistungen -

Terms URL http://noe.gv.at/noe/Open-Government-Data/Nutzungsbedingungen.html
Attribute Description

COMMUNITY: Gemeinde

    DISTRICT: Bezirk

    EMASST: Erfassungsmaßstab

    GID: GIS ID

    LASTUPDATE: letzte technische Überarbeitung durch NÖGIS

    LEGALFOUNDATIONDATE: Datum der Kundmachung

    LEGISLATIONCODE: Gesetzblattnummer

    LEGISLATIONTITLE: Name der Rechtsvorschrift

    OBJECTID: GIS-intern

    Shape: intern

    ZONENAME: Name der Zone
Geographic Bounding Box POLYGON((14.41 47.40, 17.08 47.40, 17.08 49.02, 14.41 49.02, 14.41 47.40))
Beginning Date/Time Dezember 22, 2022, 01:00 (MEZ)
Update Frequency nach Bedarf
Lineage Quality Der Zonenausweisung liegt ein mehrstufiger komplexer GIS-unterstützter Abschichtungsprozess, intern von der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten durchgeführt, zugrunde, der auf sogenannten Positiv- bzw. Negativkriterien beruht. Positivkriterien beschreiben jene Flächen, die aufgrund der fachlichen Überlegungen eine hohe Eignung mit geringer Störwirkung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage haben, etwa im Nahbereich einer Autobahn, Deponie oder Kläranlage. Negativkriterien beschreiben jene Flächen, auf denen zumindest keine großflächige PV-Nutzung über 2 ha erfolgen soll, wie hochwertige landwirtschaftliche oder naturschutzfachlich relevante Flächen, Wildtierkorridore, Waldflächen oder Flächen von militärischer Bedeutung. In einem 1. Schritt wurden die aufsummierten Flächen aus den Negativkriterien von jenen aus den aufsummierten Positivkriterien geometrisch / räumlich abgezogen. Die daraus resultierende Differenz ergibt Flächen mit der Bewertung „Hohe Eignung“. Als 2. Schritt wurden die aufsummierten Flächen aus den Negativkriterien von der gesamten Landesfläche abgezogen, wobei jene Flächen, die sich grundsätzlich im Sinne dieser Abschichtung und des Kriterienkatalogs für PV-Freiflächenanlagen eignen würden, übrig blieben mit der Bewertung „(Gesamt-)Eignung“. Anschließend wurden alle Anfrageflächen, die von Energieunternehmen, Gemeinden oder Privatpersonen bis November 2021 eingemeldet worden waren, als weitere Grundlage zur Zonenfindung aufgenommen. Ein entscheidendes Kriterium für die räumliche Eingrenzung waren die freien Kapazitäten der Umspannwerke, die in Radien (=Puffer) um die jeweiligen Standorte umgerechnet wurden und die Zonenfindung deutlich fokussiert hat. In einem finalen Schritt wurden konkrete parzellenscharfe Zonenvorschläge ausgearbeitet, wobei der räumliche Fokus auf Deponien, Altablagerungen, ehemalige Materialgewinnungsstätten und grundsätzlich auf technogen vorbelastete Bereiche gelegt wurde. Schließlich wurden die Zonenvorschläge aus dem Blickwinkel der örtlichen Raumordnung und der NÖ Umweltanwaltschaft geprüft und final einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen und falls erforderlich adaptiert oder verworfen.
Schema Name OGD Austria Metadata 2.3
Schema Language ger
Schema Characterset UTF-8
ID 869883b3-f4f7-46ea-817a-8e58e371b898
Human readable URL https://www.data.gv.at/katalog/de/dataset/photovoltaik-zonen-im-grunland-gem-20-no-rog-2014

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