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Medieninhaber und Herausgeber

Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
Telefon: +43 1 53115-0

Die österreichische Flagge neben dem Schriftzug "Bundesministerium Finanzen"

BVerg 2018 / BVergKonz 2018

Wenn Sie Fragen zum Thema BVergG 2018 und BVergGKonz 2018, Metadaten und Kerndaten gemäß Anhang VII und Anhang VIII haben, klicken Sie bitte hier für weitere Informationen.

Redaktion

Bundeskanzleramt und Magistrat der Stadt Wien

Support

Für allgemeine Supportanfragen zu data.gv.at nutzen Sie bitte die Emailadresse info@data.gv.at.

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Bundesrechenzentrum GmbH

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Medieninhaber

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz (MedienG)

Medieninhaber sind jeweils die Bundesministerien, Behörden oder Partner, welche die Daten bereitgestellt haben und als solche in den Metadaten gekennzeichnet sind (Medieninhaber/Datum der letztmaligen Bereitstellung – siehe auch Metadatenfeld “Veröffentlichende Stelle”).

Grundlegende Richtung

Auf data.gv.at sollen alle in Österreich als offene Verwaltungsdaten zugänglich gemachten Datensätze zentral auffindbar sein.

Die Nutzungsbestimmungen.

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Das Logo „data.gv.at“ ist urheberrechtlich geschützt und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bundeskanzleramts verwendet werden. Die Mitglieder der „Cooperation OGD Österreich“ (siehe https://www.data.gv.at/infos/cooperation-ogd-oesterreich/) dürfen das Logo zu Zwecken dieser Kooperation jedoch auch ohne ausdrückliche Genehmigung verwenden.

Zur Kennzeichnung von Open Data Projekten wird Dritten daher die Verwendung des Open Data Logos empfohlen, welches von der OKFN unter https://assets.okfn.org/images/buttons/ zur Verfügung gestellt wird. Bei Verwendung des Open Data Logos wird die Namensnennung OKFN empfohlen. Siehe auch https://assets.okfn.org/images/buttons/demo.html

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Informationsweiterverwendungsgesetz 2022

Die Richtlinie (RL) (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung), ABl. Nr. L 172 vom 26.06.2019 S. 56 wurde in Österreich durch das Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 umgesetzt.  Es normiert Rechte betreffend die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors.

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