Stadt Wien /
Magistrat Wien - Magistratsabteilung 41 - Stadtvermessung
Der Werbeträger meint das Medium, also den Träger (Fläche), auf welchem Werbung platziert werden kann. Es geht dabei um sogenannte Fremdwerbung, also Werbung, die nicht and den Ort der Leistung gebunden ist. Das heißt, Unternehmen können unabhängig vom Standort für ihre Wirtschaftswerbung solche Werbeträger mieten.
Typische Träger von Fremdwerbung, die sehr häufig im Stadtbild und auf öffentlichem Gut anzutreffen sind:
Rolling Boards
Plakatwände
City Lights in Wartehallen oder Telefonzellen
City Lights frei stehend
Leuchtsäulen
Litfaßsäulen (Kulturwerbung)
Miniposter (Halbschalen) an Lichtmasten (Kulturwerbung)
Flachschilder auf Lichtmasten
Im Vergleich zur Fremdwerbung ist Eigenwerbung, mit seltenen Ausnahmen, nur auf privatem Grund (nicht im öffentlichen Gut) erlaubt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein wirtschaftlicher oder kultureller Betrieb (z.B. Theater, Museum, Automechaniker etc.) vor Ort auf sich selbst aufmerksam macht.