Stadt Linz /
Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Gegenüberstellung der Aktiva (Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude etc. und Umlaufver-mögen wie Kontoguthaben, Forderungen etc.) und der Passiva (Schulden, Verbindlichkeiten etc.).