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Datenauftritt - Stadt Linz

Open Commons Linz. Digitale Gemeingüter, die frei und offen zugänglich sind.

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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung: grössere Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = P Post (Feld PO) beginnt mit 5 oder 7 Die Teilsummen werden einerseits über die erste Stelle der Post und andererseits über die ersten drei Stellen der Post gebildet. Die Bezeichnung der jeweiligen Untergruppen (5, 500, …, 7, 760, etc.) wird aus einer eigenen Tabelle gelesen (sh. unten: ZPOSTBEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = P Post (Feld PO) beginnt mit 5 oder 7 Die Teilsummen werden einerseits über die erste Stelle der Post und andererseits über die ersten drei Stellen der Post gebildet. Die Bezeichnung der jeweiligen Untergruppen (5, 500, …, 7, 760, etc.) wird aus einer eigenen Tabelle gelesen (sh. unten: ZPOSTBEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundes-ministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungs-abschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Anmerkungen: Anmerkungen über Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Kassenrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Kassenrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haushaltsrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Haushaltsrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haushaltsrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Haushaltsrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Durchlaufende Gebarung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt, son-dern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Ge-barung darzustellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Durchlaufende Gebarung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt, son-dern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Ge-barung darzustellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Gesamthaushalt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Gesamthaushalt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Dienstposten - und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse ohne Leistungsbezug zwischen Bund, Land, EU, anderen Gemeinden und der Stadt Linz. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = B, C, E, F, G, H, L, M Hier gibt es eine zusätzliche Tabelle (sh. unten: ZVARAFZ), in der neben der Sortierung auch die Überschriften der Postengruppen (Stelle 1-3 der Post) definiert sind. Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Zusatzinformation: Filter: KAREST 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Zusatzinformation: Filter: KAREST 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Stiftungen in Verwaltung der Stadt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Überblick über die finanzielle Gebarung der von der Stadt Linz verwalteten Stiftungen für soziale und kulturelle Zwecke.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Stiftungen in Verwaltung der Stadt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Überblick über die finanzielle Gebarung der von der Stadt Linz verwalteten Stiftungen für soziale und kulturelle Zwecke.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Nicht fällige Darlehensforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz weitergegebene und gewährte Darlehen an Dritte.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Derivativgeschäfte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zinstauschgeschäfte zur Veränderung der Zinsbindung von variablen auf fixe Zinssätze bzw. um-gekehrt.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Derivativgeschäfte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zinstauschgeschäfte zur Veränderung der Zinsbindung von variablen auf fixe Zinssätze bzw. um-gekehrt.
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