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Datenauftritt - Stadt Linz

Open Commons Linz. Digitale Gemeingüter, die frei und offen zugänglich sind.

796 Results

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28.03.2023
Horte - Standorte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kommunikation und Marketing (KOMM) / Onlineservices
POI's (Points of Interest) für Horte in der Stadt Linz. Die Koordinaten sind im Gauss-Krüger System M31-5Mio. EPSG:31258 und im EPSG-Codes WGS84 verfügbar.
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28.03.2023
Kindergärten - Standorte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kommunikation und Marketing (KOMM) / Onlineservices
POI's (Points of Interest) für Kindergärten in der Stadt Linz. Die Koordinaten sind im Gauss-Krüger System M31-5Mio. EPSG:31255 und im EPSG-Codes WGS84 verfügbar.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Stadtplan Linz 1976 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Planung, Technik und Umwelt (PTU) / Vermessung und Geoinformation
Für das gesamte Stadtgebiet von Linz wurde ein Stadtplan verspeichert (Datenaktualität: 1976): 1 Positionsdatei im TFW-Format, 1 Bilddatei (TIF) für gesamt Linz mit einer Bodenauflösung von 25cm Dateninhalt: Gebäude, Strassen, Wälder, Grünflächen, Gewässerflächen, Strassenbezeichnungen, Gewässerbeschriftungen und Hausnummern Die Stadtpläne stehen in folgenden Ziel-Koordinatensystemen zum Download bereit: EPSG31255 - Landeskoordinatensystem für Zentral-Österreich, EPSG3857 - Web Mercator Auxiliary Sphere, EPSG4326 WGS84 - Bezugssystem von GPS-Daten Für etwaige Fehler oder Ungenauigkeiten kann keinerlei Haftung übernommen werden. Pläne mit einer höheren Genauigkeit, zusätzlichen Informationsinhalten oder weiteren Datenformaten (Koordinatensysteme) können bei der PTUVGI bestellt werden. Kontaktadresse: PTU-GEO@mag.linz.at
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28.03.2023
Postengruppenverzeichnis (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Sammlung aller Postengruppenverzeichnisse
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Beteiligungen, Wertpapiere und Investmentfonds (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Beteiligungen (städtischer Anteil am bilanziellen Eigenkapital) an den Unternehmen der Stadt Linz und sonstigen Unternehmen; Börsenkurse per 31.12. des jeweiligen Jahres für Wertpapiere und Investmentfonds.
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Ergebnisse Textfragen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die BürgerInnenbefragung 2011 beinhaltete wie auch die früheren BürgerInnenbefragungen mehrere offen Fragestellungen, die bei den ersten Auswertungen nicht berücksichtigt wurden. Nunmehr liegt die Auswertung dieser offenen Fragen auch kleinräumig vor. Es wurden zwei grundsätzlich offene Fragen gestellt, dies war die Frage 3 nach den Problemen im Wohngebiet und die Frage 20 nach den Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Linz. Zusätzlich gab es noch die Möglichkeit, in einem völlig freien Textbereich ohne jegliche Vorgabe zusätzliche Bemerkungen oder Notizen anzubringen. Diese Textantworten wurden jeweils in Kategorien eingeteilt, um die Themenschwerpunkte darstellen bzw. auswerten zu können. Antworten, die keine Probleme aufzeigen sondern Positives unterstreichen, wurden nicht dargestellt. Die Fragen 3 und 20, die die meisten Angaben aufweisen, werden im Folgenden auch kleinräumig differenziert präsentiert. Bei Frage 3 wurden 28 Kategorien, bei Frage 20 22 Kategorien gebildet. "
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28.03.2023
Veranstaltung - Standorte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kommunikation und Marketing (KOMM) / Onlineservices
POI's (Points of Interest) für Veranstaltungen in der Stadt Linz. Die Koordinaten sind im Gauss-Krüger System M31-5Mio. EPSG:31255 und im EPSG-Codes WGS84 verfügbar.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Ergebnisse Textfragen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die BürgerInnenbefragung 2011 beinhaltete wie auch die früheren BürgerInnenbefragungen mehrere offen Fragestellungen, die bei den ersten Auswertungen nicht berücksichtigt wurden. Nunmehr liegt die Auswertung dieser offenen Fragen auch kleinräumig vor. Es wurden zwei grundsätzlich offene Fragen gestellt, dies war die Frage 3 nach den Problemen im Wohngebiet und die Frage 20 nach den Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Linz. Zusätzlich gab es noch die Möglichkeit, in einem völlig freien Textbereich ohne jegliche Vorgabe zusätzliche Bemerkungen oder Notizen anzubringen. Diese Textantworten wurden jeweils in Kategorien eingeteilt, um die Themenschwerpunkte darstellen bzw. auswerten zu können. Antworten, die keine Probleme aufzeigen sondern Positives unterstreichen, wurden nicht dargestellt. Die Fragen 3 und 20, die die meisten Angaben aufweisen, werden im Folgenden auch kleinräumig differenziert präsentiert. Bei Frage 3 wurden 28 Kategorien, bei Frage 20 22 Kategorien gebildet. "
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Strukturmerkmale (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die Antworten auf die einzelnen Fragen werden differenziert nach den Strukturmerkmalen Geschlecht, Alter, Berufliche Stellung und Schulbildung dargestellt."
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Strukturmerkmale (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die Antworten auf die einzelnen Fragen werden differenziert nach den Strukturmerkmalen Geschlecht, Alter, Berufliche Stellung und Schulbildung dargestellt."
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28.03.2023
Gewerbeberechtigungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
Aufstellung der Gewerbeberechtigungen nach Gewerbeart und nach Hauptgewerbe, weitere Betriebsstätte und integrierter Betrieb. Quelle: Zentrales Gewerberegister
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28.03.2023
Gewerbeberechtigungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
Aufstellung der Gewerbeberechtigungen nach Gewerbeart und nach Hauptgewerbe, weitere Betriebsstätte und integrierter Betrieb. Quelle: Zentrales Gewerberegister
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Kassenrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Kassenrechnung vom Rechnungsabschluss 2017
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Betriebsrechnung Märkte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und des Vermögens der Märkte.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Verwaltungsschulden (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Verbindlichkeiten der Stadt Linz gegenüber Dritten mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres ohne Darlehen und Anleihen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Offene Bestellungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Bestellungen, Aufträge, etc. gebundenen Beträge zum jeweiligen Jahresende.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Offene Bestellungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Bestellungen, Aufträge, etc. gebundenen Beträge zum jeweiligen Jahresende.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Offene Bestellungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Bestellungen, Aufträge, etc. gebundenen Beträge zum jeweiligen Jahresende.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung über die Verwendung der Einnahmen aus dem Gebührenpflichtigen Parken.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung über die Verwendung der Einnahmen aus dem Gebührenpflichtigen Parken.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung über die Verwendung der Einnahmen aus dem Gebührenpflichtigen Parken.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Vermögensrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gegenüberstellung der Aktiva (Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude etc. und Umlaufver-mögen wie Kontoguthaben, Forderungen etc.) und der Passiva (Schulden, Verbindlichkeiten etc.).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Beteiligungen, Wertpapiere und Investmentfonds (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Beteiligungen (städtischer Anteil am bilanziellen Eigenkapital) an den Unternehmen der Stadt Linz und sonstigen Unternehmen; Börsenkurse per 31.12. des jeweiligen Jahres für Wertpapiere und Investmentfonds.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Beteiligungen, Wertpapiere und Investmentfonds (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Beteiligungen (städtischer Anteil am bilanziellen Eigenkapital) an den Unternehmen der Stadt Linz und sonstigen Unternehmen; Börsenkurse per 31.12. des jeweiligen Jahres für Wertpapiere und Investmentfonds.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Beteiligungen, Wertpapiere und Investmentfonds (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Beteiligungen (städtischer Anteil am bilanziellen Eigenkapital) an den Unternehmen der Stadt Linz und sonstigen Unternehmen; Börsenkurse per 31.12. des jeweiligen Jahres für Wertpapiere und Investmentfonds.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = P Post (Feld PO) beginnt mit 5 oder 7 Die Teilsummen werden einerseits über die erste Stelle der Post und andererseits über die ersten drei Stellen der Post gebildet. Die Bezeichnung der jeweiligen Untergruppen (5, 500, …, 7, 760, etc.) wird aus einer eigenen Tabelle gelesen (sh. unten: ZPOSTBEZ). Daten und Ressourcen
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
satz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/An
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Zusatzinformation: Filter: KAREST 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nachweis der Kreditveränderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Nachweis der Kreditveränderungen: Kreditübertragungen, Kreditüberschreitungen, Haushaltsrestübertragungen
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Nachweis der Kreditveränderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Nachweis der Kreditveränderungen: Kreditübertragungen, Kreditüberschreitungen, Haushaltsrestübertragungen
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Wirtschaftsplan und Dienstposten- und Stellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Haushaltsrestübertragungen von 2017 auf 2018 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Übrig gebliebene Budgetbeträge für mehrjährige Projekte, die vom laufenden Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Haushaltsrestübertragungen von 2018 auf 2019 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Übrig gebliebene Budgetbeträge für mehrjährige Projekte, die vom laufenden Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Gesamthaushalt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Durchlaufende Gebarung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt, son-dern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Ge-barung darzustellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Vorbericht und VRV Querschnitt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Vorbericht und VRV Querschnitt Rechnungsabschluss 2017
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung: grössere Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Stiftungen in Verwaltung der Stadt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Überblick über die finanzielle Gebarung der von der Stadt Linz verwalteten Stiftungen für soziale und kulturelle Zwecke.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von ... (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse ohne Leistungsbezug zwischen Bund, Land, EU, anderen Gemeinden und der Stadt Linz. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = B, C, E, F, G, H, L, M Hier gibt es eine zusätzliche Tabelle (sh. unten: ZVARAFZ), in der neben der Sortierung auch die Überschriften der Postengruppen (Stelle 1-3 der Post) definiert sind. Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags - und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2016 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Art.15/Abs.1 Stabilitätspakt legt eine Standardisierung der zur mittelfristigen Haushaltsplanung bekanntzugebenden Daten fest. Bei diesen Daten handelt es sich um grobe Planungsdaten der kommenden Jahre.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2015 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2017 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2016 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2014 Kinder- und Jugendservices Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2015 Kinder- und Jugendservices Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Wirtschafts- und Dienstpostenstellenplan 2013 Kinder- und Jugend-Services Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die Kinder- und Jugend-Services Linz sind eine wirtschaftliche Unternehmung lt. Statut ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die mit der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben in einer Beilage (Nachweis) zum Voranschlag dargestellt werden.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Wirtschafts- und Dienstpostenstellenplan 2013 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die Museen der Stadt Linz sind eine wirtschaftliche Unternehmung lt. Statut ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die mit der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben in einer Beilage (Nachweis) zum Voranschlag dargestellt werden.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Wirtschaftsplan und Dienstposten- und Stellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2018 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2019 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2020 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushalts-mässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag auf-zustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushalts-mässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag auf-zustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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Voranschlag 2014 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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Voranschlag 2014 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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