Stadt Linz /
Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmässigen Ein- und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen.
Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen im Finanzierungshaushalt durch die Verwaltung.
Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus.
Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, die mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Mit 1.1.2020 tritt die „VRV 2015“ in Kraft, daraus ergeben sich im Vergleich zu den Vorjahren strukturelle und inhaltliche Anpassungen.
Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Für 2020 und 2021 wurde erstmalig ein Doppelbudget erstellt.
Vorbericht:
https://www.data.gv.at/katalog/dataset/918c3e10-7f40-481a-880a-165793e5b49e
Gesamthaushalt:
https://www.data.gv.at/katalog/dataset/ce7fb663-aa1c-4258-ae5a-4224e6ce3da9
Detailbudget:
https://www.data.gv.at/katalog/dataset/fe4f5e36-304a-475f-b212-d10fc90f8772
Anlagen laut VRV:
https://www.data.gv.at/katalog/dataset/050537ac-c581-442d-b644-2b245d4619ef
Nachweise laut Statut:
https://www.data.gv.at/katalog/dataset/439f423b-ba8f-424f-b3c0-cc584f7dbc05
Sonstige Anlagen:
https://www.data.gv.at/katalog/dataset/0a1d889f-ad92-4fa8-970f-a51047c9c5cb