Datenauftritte child

Datenauftritt - Stadt Linz

Open Commons Linz. Digitale Gemeingüter, die frei und offen zugänglich sind.

796 Results

Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung: grössere Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = P Post (Feld PO) beginnt mit 5 oder 7 Die Teilsummen werden einerseits über die erste Stelle der Post und andererseits über die ersten drei Stellen der Post gebildet. Die Bezeichnung der jeweiligen Untergruppen (5, 500, …, 7, 760, etc.) wird aus einer eigenen Tabelle gelesen (sh. unten: ZPOSTBEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = P Post (Feld PO) beginnt mit 5 oder 7 Die Teilsummen werden einerseits über die erste Stelle der Post und andererseits über die ersten drei Stellen der Post gebildet. Die Bezeichnung der jeweiligen Untergruppen (5, 500, …, 7, 760, etc.) wird aus einer eigenen Tabelle gelesen (sh. unten: ZPOSTBEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundes-ministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungs-abschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Anmerkungen: Anmerkungen über Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Kassenrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Kassenrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haushaltsrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Haushaltsrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Haushaltsrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Haushaltsrechnung vom Rechnungsabschluss 2016
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Durchlaufende Gebarung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt, son-dern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Ge-barung darzustellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Durchlaufende Gebarung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt, son-dern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Ge-barung darzustellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Gesamthaushalt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Gesamthaushalt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Dienstposten - und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse ohne Leistungsbezug zwischen Bund, Land, EU, anderen Gemeinden und der Stadt Linz. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = B, C, E, F, G, H, L, M Hier gibt es eine zusätzliche Tabelle (sh. unten: ZVARAFZ), in der neben der Sortierung auch die Überschriften der Postengruppen (Stelle 1-3 der Post) definiert sind. Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Zusatzinformation: Filter: KAREST 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Zusatzinformation: Filter: KAREST 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Stiftungen in Verwaltung der Stadt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Überblick über die finanzielle Gebarung der von der Stadt Linz verwalteten Stiftungen für soziale und kulturelle Zwecke.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Stiftungen in Verwaltung der Stadt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Überblick über die finanzielle Gebarung der von der Stadt Linz verwalteten Stiftungen für soziale und kulturelle Zwecke.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Nicht fällige Darlehensforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz weitergegebene und gewährte Darlehen an Dritte.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Derivativgeschäfte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zinstauschgeschäfte zur Veränderung der Zinsbindung von variablen auf fixe Zinssätze bzw. um-gekehrt.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Derivativgeschäfte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zinstauschgeschäfte zur Veränderung der Zinsbindung von variablen auf fixe Zinssätze bzw. um-gekehrt.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Betriebsrechnung Märkte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und des Vermögens der Märkte.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Betriebsrechnung Märkte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und des Vermögens der Märkte.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nachweis der Kreditveränderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Nachweis der Kreditveränderungen: Kreditübertragungen, Kreditüberschreitungen, Haushaltsrestübertragungen
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung: grössere Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Vermögensrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gegenüberstellung der Aktiva (Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude etc. und Umlaufver-mögen wie Kontoguthaben, Forderungen etc.) und der Passiva (Schulden, Verbindlichkeiten etc.).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Vermögensrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gegenüberstellung der Aktiva (Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude etc. und Umlaufver-mögen wie Kontoguthaben, Forderungen etc.) und der Passiva (Schulden, Verbindlichkeiten etc.).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Vorbericht und VRV Querschnitt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Vorbericht und VRV Querschnitt Rechnungsabschluss 2016
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Vorbericht und VRV Querschnitt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Vorbericht und VRV Querschnitt Rechnungsabschluss 2016
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Kinder - und Jugendservices Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Kinder - und Jugendservices Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Haushaltsrestübertragungen von 2017 auf 2018 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Übrig gebliebene Budgetbeträge für mehrjährige Projekte, die vom laufenden Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Kassenrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Rechnungsabschluss 2017 - Kassenrechnung
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung über die Verwendung der Einnahmen aus dem Gebührenpflichtigen Parken.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Offene Bestellungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Bestellungen, Aufträge, etc. gebundenen Beträge zum jeweiligen Jahresende.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Darlehensforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz weitergegebene und gewährte Darlehen an Dritte.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Stiftungen in Verwaltung der Stadt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Überblick über die finanzielle Gebarung der von der Stadt Linz verwalteten Stiftungen für soziale und kulturelle Zwecke.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Zusatzinformation: Filter: KAREST 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Gesamthaushalt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Vorbericht und VRV Querschnitt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Vorbericht und VRV Querschnitt Rechnungsabschluss 2017
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundes-ministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungs-abschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Anmerkungen: Anmerkungen über Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Haushaltsrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Haushaltsrechnung vom Rechnungsabschluss 2017
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Haushaltsrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Haushaltsrechnung vom Rechnungsabschluss 2017
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Verwaltungsschulden (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Verbindlichkeiten der Stadt Linz gegenüber Dritten mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres ohne Darlehen und Anleihen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Durchlaufende Gebarung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt, son-dern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Ge-barung darzustellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Betriebsrechnung Märkte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und des Vermögens der Märkte.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Beteiligungen, Wertpapiere und Investmentfonds (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Beteiligungen (städtischer Anteil am bilanziellen Eigenkapital) an den Unternehmen der Stadt Linz und sonstigen Unternehmen; Börsenkurse per 31.12. des jeweiligen Jahres für Wertpapiere und Investmentfonds.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen. Zusatzinformation: Filter: Nachweis = P Post (Feld PO) beginnt mit 5 oder 7 Die Teilsummen werden einerseits über die erste Stelle der Post und andererseits über die ersten drei Stellen der Post gebildet. Die Bezeichnung der jeweiligen Untergruppen (5, 500, …, 7, 760, etc.) wird aus einer eigenen Tabelle gelesen (sh. unten: ZPOSTBEZ). Daten und Ressourcen
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2013 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art - In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2013 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art - In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2018 - Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2018 - Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2019 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushalts-mässigen Einnahmen und Ausgaben.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2019 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushalts-mässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag auf-zustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2019 - Leistungen für Personal und Pensionen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gesamte Personalausgaben untergliedert nach den Posten lt. VRV und Pensionen.
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2019 - Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse ohne Leistungsbezug zwischen Bund, Land, EU, anderen Gemeinden und der Stadt Linz. Filter: Nachweis = B, C, E, F, G, H, L, M Hier gibt es eine zusätzliche Tabelle (sh. unten: ZVARAFZ), in der neben der Sortierung auch die Überschriften der Postengruppen (Stelle 1-3 der Post) definiert sind. Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2019 - Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse ohne Leistungsbezug zwischen Bund, Land, EU, anderen Gemeinden und der Stadt Linz. Filter: Nachweis = B, C, E, F, G, H, L, M Hier gibt es eine zusätzliche Tabelle (sh. unten: ZVARAFZ), in der neben der Sortierung auch die Überschriften der Postengruppen (Stelle 1-3 der Post) definiert sind. Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2019 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
Logo data.gv.at Dataset
28.03.2023
Voranschlag 2013 - Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die veranschlagten Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts, aufgegliedert nach Teilsektoren des Staates und nach Ansätzen. Filter: Nachweis = B, C, E, F, G, H, L, M Hier gibt es eine zusätzliche Tabelle (sh. unten: ZVARAFZ), in der neben der Sortierung auch die Überschriften der Postengruppen (Stelle 1-3 der Post) definiert sind. Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
Gehe zu