Stadt Linz /
Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
Geldflüsse ohne Leistungsbezug zwischen Bund, Land, EU, anderen Gemeinden und der Stadt Linz.
Filter:
Nachweis = B, C, E, F, G, H, L, M
Hier gibt es eine zusätzliche Tabelle (sh. unten: ZVARAFZ), in der neben der Sortierung auch die Überschriften der Postengruppen (Stelle 1-3 der Post) definiert sind.
Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).