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Datenauftritt - Stadt Linz

Open Commons Linz. Digitale Gemeingüter, die frei und offen zugänglich sind.

796 Results

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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags - und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundes-ministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungs-abschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausseror-dentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Anmerkungen: Anmerkungen über Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Voranschlagsunwirksame Gebarung: Soweit Einnahmen und Ausgaben nicht den Haushalt sondern nur die Kassenwirtschaft betreffen, sind diese im Rahmen der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2013 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Kinder- und Jugendservices (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2013 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Kinder- und Jugendservices (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Kinder- und Jugendservices (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Kinder- und Jugendservices (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2013 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Filter: KAREST <> 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH <> 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist) . Filter: KAREST <> 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH <> 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Filter: KAREST <> 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH <> 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Vergütungen sind Zahlungsströme zwischen Dienststellen der Stadtverwaltung für tatsächlich erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 - Kassenreste (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Differenz zwischen den gebuchten Beträgen (Rechnungs-Soll) und den tatsächlichen Geldflüssen (Rechnungs-Ist). Filter: KAREST <> 0 (Feld „Kassenrest“ ungleich 0) HH <> 0 („Haushaltskennzeichen“ ungleich 0)
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Betriebsrechnung Märkte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und des Vermögens der Märkte.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2014 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung über die Verwendung der Einnahmen aus dem Gebührenpflichtigen Parken.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Betriebsrechnung Märkte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und des Vermögens der Märkte.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2013 - Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2012 - Vermögensrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gegenüberstellung der Aktiva (Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude etc. und Umlaufvermögen wie Kontoguthaben, Forderungen etc.) und der Passiva (Schulden, Verbindlichkeiten etc.).
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
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