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Datenauftritt - Stadt Linz

Open Commons Linz. Digitale Gemeingüter, die frei und offen zugänglich sind.

796 Results

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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art. In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Anzahl der Beamten und Vertragsbediensteten in Vollzeitäquivalenten sowie Anzahl der Ruhe- und VersorgungsgenussempfängerInnen.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über den Stand der voraussichtlichen Finanzschulden im Voranschlagsjahr sowie den Schuldendienst (Tilgungen und Zinsen).
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss Stabilitätspakt Art.15/Abs.2 ist mittels einer Überleitungstabelle die Überleitung zwischen administrativem und ESVG-Ergebnis inkl. ausserbudgetärer Einheiten darzustellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2023 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2022 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2021 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Anmerkungen zu Kreditveränderungen und Abweichungen zum Voranschlag. Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung: grössere Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen. Mit Hilfe dieses Nachweises soll ein Überblick über die Rücklagenbewegungen gewonnen werden.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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Voranschlag 2018 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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