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Datenauftritt - Stadt Linz

Open Commons Linz. Digitale Gemeingüter, die frei und offen zugänglich sind.

796 Results

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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags - und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2016 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Art.15/Abs.1 Stabilitätspakt legt eine Standardisierung der zur mittelfristigen Haushaltsplanung bekanntzugebenden Daten fest. Bei diesen Daten handelt es sich um grobe Planungsdaten der kommenden Jahre.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2015 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2017 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2016 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2014 Kinder- und Jugendservices Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan 2015 Kinder- und Jugendservices Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Wirtschafts- und Dienstpostenstellenplan 2013 Kinder- und Jugend-Services Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die Kinder- und Jugend-Services Linz sind eine wirtschaftliche Unternehmung lt. Statut ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die mit der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben in einer Beilage (Nachweis) zum Voranschlag dargestellt werden.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Investitions- und Instandhaltungsprogramm der Immobilien Linz GmbH & Co KG (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die ILG verwaltet den Immobilienbesitz der Stadt Linz.
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28.03.2023
Voranschlag 2017 - Wirtschaftsplan- und Dienstposten- und Stellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2013 - Wirtschafts- und Dienstpostenstellenplan 2013 Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Die Museen der Stadt Linz sind eine wirtschaftliche Unternehmung lt. Statut ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die mit der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben in einer Beilage (Nachweis) zum Voranschlag dargestellt werden.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Wirtschaftsplan und Dienstposten- und Stellenplan KJS Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der KJS und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2018 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2015 - Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2019 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2016 - Mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2020 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemäss StL 1992 hat die Stadt unter Bedachtnahme auf die Finanzplanungen des Bundes und des Landes eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung in Form eines mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushalts-mässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag auf-zustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushalts-mässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag auf-zustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungs-zweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Bei-spiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vor-kommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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28.03.2023
Voranschlag 2019 - Rücklagen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Für bestimmte Zwecke bzw. für den Haushaltsausgleich angesammelte Geldbestände.
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Voranschlag 2014 - Gebührenpflichtiges Parken (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Nachweis über die Verwendung der Gelder aus Parkgebühren.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 - Leasingverpflichtungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der durch Leasingfinzierung angeschafften Investitionsgüter.
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