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Datenauftritt - Stadt Linz

Open Commons Linz. Digitale Gemeingüter, die frei und offen zugänglich sind.

796 Results

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28.03.2023
Horte - Standorte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kommunikation und Marketing (KOMM) / Onlineservices
POI's (Points of Interest) für Horte in der Stadt Linz. Die Koordinaten sind im Gauss-Krüger System M31-5Mio. EPSG:31258 und im EPSG-Codes WGS84 verfügbar.
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28.03.2023
Kindergärten - Standorte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kommunikation und Marketing (KOMM) / Onlineservices
POI's (Points of Interest) für Kindergärten in der Stadt Linz. Die Koordinaten sind im Gauss-Krüger System M31-5Mio. EPSG:31255 und im EPSG-Codes WGS84 verfügbar.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2015 - Schuldenstand und Schuldendienst (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufgenommene Darlehen und Anleihen für Investitionen.
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28.03.2023
Stadtplan Linz 1976 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Planung, Technik und Umwelt (PTU) / Vermessung und Geoinformation
Für das gesamte Stadtgebiet von Linz wurde ein Stadtplan verspeichert (Datenaktualität: 1976): 1 Positionsdatei im TFW-Format, 1 Bilddatei (TIF) für gesamt Linz mit einer Bodenauflösung von 25cm Dateninhalt: Gebäude, Strassen, Wälder, Grünflächen, Gewässerflächen, Strassenbezeichnungen, Gewässerbeschriftungen und Hausnummern Die Stadtpläne stehen in folgenden Ziel-Koordinatensystemen zum Download bereit: EPSG31255 - Landeskoordinatensystem für Zentral-Österreich, EPSG3857 - Web Mercator Auxiliary Sphere, EPSG4326 WGS84 - Bezugssystem von GPS-Daten Für etwaige Fehler oder Ungenauigkeiten kann keinerlei Haftung übernommen werden. Pläne mit einer höheren Genauigkeit, zusätzlichen Informationsinhalten oder weiteren Datenformaten (Koordinatensysteme) können bei der PTUVGI bestellt werden. Kontaktadresse: PTU-GEO@mag.linz.at
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28.03.2023
Postengruppenverzeichnis (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Sammlung aller Postengruppenverzeichnisse
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Rechnungsabschluss und Dienstpostenstellenplan Museen der Stadt Linz (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Museen und der dort beschäftigten Personen.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Voranschlag 2014 (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmässigen Einnahmen und Ausgaben. Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Ordentliche Einnahmen sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den ausserordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschliesslich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentlichen Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst. Ausserordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräusserung von Vermögen. Weitere ausserordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen ausserordentlichen Bedarf angesammelt worden sind. Ausserordentliche Ausgaben sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch ausserordentliche Einnahmen bedeckt werden. Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Verwaltungsforderungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Forderungen der Stadt Linz an Dritte mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2016 – Beteiligungen, Wertpapiere und Investmentfonds (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Beteiligungen (städtischer Anteil am bilanziellen Eigenkapital) an den Unternehmen der Stadt Linz und sonstigen Unternehmen; Börsenkurse per 31.12. des jeweiligen Jahres für Wertpapiere und Investmentfonds.
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Ergebnisse Textfragen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die BürgerInnenbefragung 2011 beinhaltete wie auch die früheren BürgerInnenbefragungen mehrere offen Fragestellungen, die bei den ersten Auswertungen nicht berücksichtigt wurden. Nunmehr liegt die Auswertung dieser offenen Fragen auch kleinräumig vor. Es wurden zwei grundsätzlich offene Fragen gestellt, dies war die Frage 3 nach den Problemen im Wohngebiet und die Frage 20 nach den Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Linz. Zusätzlich gab es noch die Möglichkeit, in einem völlig freien Textbereich ohne jegliche Vorgabe zusätzliche Bemerkungen oder Notizen anzubringen. Diese Textantworten wurden jeweils in Kategorien eingeteilt, um die Themenschwerpunkte darstellen bzw. auswerten zu können. Antworten, die keine Probleme aufzeigen sondern Positives unterstreichen, wurden nicht dargestellt. Die Fragen 3 und 20, die die meisten Angaben aufweisen, werden im Folgenden auch kleinräumig differenziert präsentiert. Bei Frage 3 wurden 28 Kategorien, bei Frage 20 22 Kategorien gebildet. "
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28.03.2023
Veranstaltung - Standorte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kommunikation und Marketing (KOMM) / Onlineservices
POI's (Points of Interest) für Veranstaltungen in der Stadt Linz. Die Koordinaten sind im Gauss-Krüger System M31-5Mio. EPSG:31255 und im EPSG-Codes WGS84 verfügbar.
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28.03.2023
Voranschlag 2018 - Vergütungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Nachweise der besonderen Art: In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Geldflüsse zwischen den einzelnen Dienststellen für erbrachte Leistungen. Filter: Nachweis = C, H, J, M, T, V Es gibt eine weitere Zusatztabelle für die Bezeichnung zum Teilabschnitt/Ansatz (Feld ANS) (sh. unten: ZTABEZ).
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Ergebnisse Textfragen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die BürgerInnenbefragung 2011 beinhaltete wie auch die früheren BürgerInnenbefragungen mehrere offen Fragestellungen, die bei den ersten Auswertungen nicht berücksichtigt wurden. Nunmehr liegt die Auswertung dieser offenen Fragen auch kleinräumig vor. Es wurden zwei grundsätzlich offene Fragen gestellt, dies war die Frage 3 nach den Problemen im Wohngebiet und die Frage 20 nach den Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Linz. Zusätzlich gab es noch die Möglichkeit, in einem völlig freien Textbereich ohne jegliche Vorgabe zusätzliche Bemerkungen oder Notizen anzubringen. Diese Textantworten wurden jeweils in Kategorien eingeteilt, um die Themenschwerpunkte darstellen bzw. auswerten zu können. Antworten, die keine Probleme aufzeigen sondern Positives unterstreichen, wurden nicht dargestellt. Die Fragen 3 und 20, die die meisten Angaben aufweisen, werden im Folgenden auch kleinräumig differenziert präsentiert. Bei Frage 3 wurden 28 Kategorien, bei Frage 20 22 Kategorien gebildet. "
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Strukturmerkmale (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die Antworten auf die einzelnen Fragen werden differenziert nach den Strukturmerkmalen Geschlecht, Alter, Berufliche Stellung und Schulbildung dargestellt."
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28.03.2023
BürgerInnenbefragung - Strukturmerkmale (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
"Der Stadtsenat hat am 2011-07-07 eine neue BürgerInnenbefragung beschlossen, die ab Ende September 2011 von der Stadtforschung Linz durchgeführt wurde. Wie schon bei der BürgerInnenbefragung 2004 waren 45.000 Linzer Wahlberechtigte zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt haben über 9.100 Personen geantwortet. Ziel der Umfrage war es, das Meinungsbild der Linzer Bevölkerung zu verschiedenen Themenstellungen zu erhalten, ihre Wünsche und Anliegen zu erfahren. Damit bekommen Politik und Verwaltung eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen. Die BürgerInnenbefragung wurde 2011 erstmals in Form einer Internetbefragung durchgeführt. Die Antworten auf die einzelnen Fragen werden differenziert nach den Strukturmerkmalen Geschlecht, Alter, Berufliche Stellung und Schulbildung dargestellt."
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28.03.2023
Gewerbeberechtigungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
Aufstellung der Gewerbeberechtigungen nach Gewerbeart und nach Hauptgewerbe, weitere Betriebsstätte und integrierter Betrieb. Quelle: Zentrales Gewerberegister
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28.03.2023
Gewerbeberechtigungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Büro Stadtregierung Linz (BSt) / Stadtforschung
Aufstellung der Gewerbeberechtigungen nach Gewerbeart und nach Hauptgewerbe, weitere Betriebsstätte und integrierter Betrieb. Quelle: Zentrales Gewerberegister
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Kassenrechnung (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
Aktuelle Kassenrechnung vom Rechnungsabschluss 2017
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Haftungen (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Von der Stadt Linz übernommene Haftungen für Unternehmen der Stadt Linz und sonstige.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Betriebsrechnung Märkte (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Darstellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und des Vermögens der Märkte.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Anteilige Gebäudebenützungskosten (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Aufteilung der am Teilabschnitt 0290 (AmtsGebäude) anfallenden Kosten (Ausgaben abzüglich Einnahmen) für die Bewirtschaftung der AmtsGebäude auf die einzelnen Dienststellen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Nicht fällige Verwaltungsschulden (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Offene Verbindlichkeiten der Stadt Linz gegenüber Dritten mit Wert per 31.12. des jeweiligen Jahres ohne Darlehen und Anleihen.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Überleitungstabelle gemäss Stabilitätspakt (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Gemeinden müssen lt. Öst. Stabilitätspakt 2012 bei der Darstellung des Haushaltsergebnisses den Zusammenhang zwischen Haushaltsergebnis und dem nach ESVG jeweils zu verantwortendem Bereich (=Unternehmen, die dem Sektor Staat zuzuordnen sind) mittels einer Überleitungstabelle dokumentieren.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2017 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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28.03.2023
Rechnungsabschluss 2018 - Dienstposten- und Stellenplan (Linz)
Stadt Linz / Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Finanzen (FIN) / Haushaltsmanagement
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Voranschlag beizulegen und wie diese darzustellen sind. Alle bei der Stadt Linz beschäftigten Personen; Teilzeitkräfte umgerechnet auf Vollzeitäquivalente.
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