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Veröffentlichung von Umfrage-Daten als Open Data aufgrund der Transparenzpflicht gemäß B-VG
Die Cooperation OGD Österreich hat eine Empfehlung zur Veröffentlichung von Umfrage-Daten als Open Data aufgrund der Transparenzpflicht gemäß B-VG ausgearbeitet.
Zusammenfassung:
- Befragungsdaten aus Umfragen, die Bund, Länder oder Gemeinden in Auftrag geben, können aufgrund der neuen Transparenzpflicht nach B-VG in einigen Fällen zu veröffentlichen sein (nicht nur Ergebnisse, sondern auch dahinterliegende Daten).
- Um diese Veröffentlichungspflicht mit möglichst geringem Aufwand datenschutzkonform umzusetzen, können bestehende Angebote aus dem Bereich der Datenarchivierung in der Wissenschaft hilfreich sein.
- Das Austrian Social Science Data Archive (AUSSDA) bietet Services an, um Befragungsdaten zu anonymisieren und datenschutzkonform veröffentlichen zu können.
- Die Umfragedaten als Open Data bieten Nutzen und Mehrwert für alle, speziell für Wissenschaft und Forschung
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2 Klicks für mehr Datenschutz: ein wesentliches Open Data-Prinzip besagt, dass keine Daten veröffentlicht werden dürfen, die einen Rückschluß auf einzelne natürliche Personen zulassen. Ein ähnliches Prinzip zum Schutz persönlicher Daten wird auf data.gv.at bei Teilen-Buttons für Social-Media-Netzwerke verfolgt: da diese Teilen-Buttons allein beim Laden bereits Daten übermitteln, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Selbstbestimmung - Sie können selbst entscheiden, ob ein Teilen-Button aktiviert werden soll oder nicht.